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AGB - Allgemeine Reisebedingungen

AGB – Allgemeine Reisebedingungen (2017)

1.   Abschluss des Reisevertrages

a.    Die Reiseausschreibungen von The White Blue fordern Sie als Kunden auf, uns eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Reisevertrages zu unterbreiten. Die Annahme Ihrer Willenserklärung bedarf unsererseits der Vertragsbestätigung. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Fremdwerbematerial.

b.    Sollten wir Ihre Willenserklärung nicht annehmen können und Ihnen Gegenangebot unterbreiten, so bedarf es Ihrerseits der ausdrücklichen Reisebestätigung bis zum Ablauf der im Gegenangebot angegebenen Reservierungsfrist. Gültig ist das Eingangsdatum Ihrer Reisebestätigung bei uns.

c.    Bei Reiseverträgen zu Gunsten von Personen unter 18 Jahren, bedarf es zu seiner Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

d.   Ihre oder unsere Reisebestätigung sowie alle Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrages müssen schriftlich erfolgen.

 

2.   Zahlungen

a.    Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie sofort bar oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu 20 % des Reisepreises als 1. Rate begleichen. Die restlichen 80 % des Reisepreises sind 4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Rechnung / Aufforderung zu begleichen.

b.    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

c.    Tagesausflüge sind am Tag des Ausfluges direkt vor Ort zahlbar. Außer wir müssen in Vorleistung gehen, dann werden die von Ihnen gebuchten Aktivitäten Ihnen in Rechnung gestellt und können nicht mehr storniert werden.

d. Für jedes Haus/Boot ist eine Kaution von 300,-€ in Cash bei Ihrer Anreise zu leisten.

e.   Sonstige Übernachtungsgebühren, die nicht Bestandteil der Leistungs- oder Reisebeschreibung sind, sind vor Ort zu begleichen.

 

3.   Leistungen

a.    Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus unserer Ausschreibung sowie aus der Reisebestätigung. Sollten die Ausschreibung und die Reisebestätigung inhaltlich variieren, gilt die Reisebestätigung.

b.    Fremdleistungen sind nicht Bestandteil unseres Reisevertrages. Z.B. Husky Exkursion, Schneemobil Safari. Es gelten die AGB der externen Veranstalter. Die Leistungen werden von uns, nach Buchung in Rechnung gestellt.

 

4.   Leistungs- und Preisänderungen vor Reiseantritt

a.    Wir behalten uns das Recht vor, aus nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung durchzuführen, über die Sie vor Buchung der Reise informiert werden.

b.    Sollten vereinbarte Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so nehmen wir uns das Recht zur Leistungsänderung, falls wir eine entsprechende Ersatzleistung anbieten können.

c.    Wir behalten uns vor, die bestätigten Buchungspreise im Fall einer Abgabenerhöhung oder einer Wechselkurs Änderung, in dem Umfang zu verändern, wie sich der Reisepreis pro Person verändert.

Sie werden von uns sofort über wesentliche Änderungen informiert, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, für Sie kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, falls wir eine Ersatzreise im Programm haben.

Ihre Rechte sollten sie umgehend nach unserer Bekanntgabe über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

 

5.   Reiserücktritt

a.    Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag schriftlich zurücktreten. Bitte beachten Sie die weiteren Punkte b. – f.

b.    In diesem Fall sind wir berechtigt, eine Entschädigung entweder durch die nachfolgenden Pauschalsätze oder durch Berechnung geltend zu machen.

c.    Die Rücktrittsgebühren betragen pro Reise:

bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises

44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises

ab 30. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.

Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist das Datum des Eingangs Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns.

d.   Diese Regelungen gelten auch, wenn einzelne Reisende einer Gruppe zurücktreten oder die Reise ohne Kündigung nicht antreten.

e.    Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.

f.     Wir empfehlen Ihnen dringend eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

6.   Umbuchungen auf Wunsch der Reisenden

a.    Für sämtliche Änderungen die auf Wunsch des Reisenden vorgenommen werden müssen nach der Reisebuchung für einen Termin, der innerhalb der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, können wir ein Umbuchungsentgelt pauschal von 100 € pro Reisenden verlangen, soweit wir nicht eine höhere Entschädigung nachweisen.

b.    Umbuchungen, die innerhalb von 30 Kalendertagen vor Reiseantritt erfolgen, gelten als Rücktritt (mit entsprechender Stornokostenfolge gem. Punkt 5 c.) mit nachfolgender Neuanmeldung.

c.    Nehmen Sie einzelne Leistungen - aus welchen Gründen auch immer - nicht in Anspruch, so haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. Unabhängig davon werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

7.   Rücktritt bzw. Kündigung durch den Reiseveranstalter

a.    Der Reisevertrag kann fristlos von uns gekündigt werden, wenn Sie die Reise, trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns, stören oder sich vertragswidrig verhalten.

b.    In diesem Fall wird der Reisepreis nicht zurück erstattet.

c.    Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl können wir bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und einen Änderungsvertrag anbieten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang unserer Willenserklärung bei Ihnen im Briefkasten.

d.   Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann jeder Vertragspartner jederzeit den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung in Höhe der Kosten der bisher nicht erbrachten und der noch zu erbringenden Reise verlangen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.

e.    Findet eine geplante Tour wegen Teilnehmermangel nicht statt, erstattet der Veranstalter bereits gezahlte Beträge dem Reisenden zurück.

8.   Gewährleistung

a.    Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können diese Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

b.    Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen. Diese tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Ist diese nicht vor Ort, so melden Sie sich umgehend bei The White Blue, Haraldjärventie 125, FI 99910 Kaamanen, Telefon: +49 8363 92 898 58.

c.    Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen und von Ihnen gesetzten Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Gleiches gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

d.   Schadenersatz: Sie können Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Reisemangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

9.   Anmeldung von Ansprüchen

a.    Sofern Sie Ansprüche gegen uns aus dem Reisevertrag oder wegen unerlaubter Handlung geltend machen wollen, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise unter der in Abs. 8 b. genannten Adresse schriftlich anmelden. Zur Fristwahrung dient das Datum des Poststempels.

b.    Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

c.    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

10.       Beschränkung der Haftung

a.    Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

b.    Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist beschränkt oder ausgeschlossen, aufgrund Internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

c.    Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 100 €, maximal aber bis zur Höhe des Reisepreises. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reise und Reisenden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

d.   Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

11.       Mitwirkungspflicht

Sie sind als Reisender verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich den örtlichen Leistungsträgern bekannt zu geben. Können diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Sie uns die Beanstandungen unverzüglich mitteilen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ist eine Reiseleitung vorhanden, so ist an Ort und Stelle eine Niederschrift Ihrer Beanstandung anzufertigen.

 

12.       Transportleistungen

Die Transportleistungen werden eigenverantwortlich durch Sie als Kunden durchgeführt.

13.       Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

a.    Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Eine Gewähr für von uns erteilte Informationen übernehmen wir nicht. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit den Rücktrittsgebühren gem. Punkt 5 c. belasten.

b.    Beachten Sie insbesondere die Einreisevorschriften, wenn Sie Tiere mit sich führen.

14.       Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung für Reiseunfall, Auslandskrankheitskosten und Reisegepäck. Eine Grüne Versicherungskarte ist unbedingt erforderlich. Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft sofort zu benachrichtigen. Im Fall eines Schadens sind amtliche Bestätigungen erforderlich.

15.       Allgemeines

a.    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem Zweck des Gewollten möglichst nahe kommen.

b.    Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

c.    Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie diese Reisebedingungen; Ihre eventuellen eigenen Reisebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit  unserer Zustimmung in Schriftform.

16.       Datenschutz

Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden entsprechend den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, aufbewahrt und genutzt. Weiterhin möchten wir Sie über aktuelle Reiseausschreibungen schriftlich informieren, sofern es für uns nicht erkennbar ist, dass Sie es nicht wünschen.

 

The White Blue Oy

Haraldjärventie 125

FI 99910 Kaamanen